Kein PayPal-Käuferschutz bei Missbrauch
Das AG Berlin-Wedding hat mit Urteil vom 13. Februar 2025 (Az. 13 C 5138/24) entschieden, dass ein Verbraucher seine Pflicht zur Rückgabe der Ware im Rahmen des Widerrufsrechts nach einem Online-Kauf nicht durch den PayPal-Käuferschutz umgehen kann.