Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-548/21 / Bezirkshauptmannschaft Landeck (Zugriffsversuch auf die auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten). Der Zugang der Polizei zu den auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten ist nicht zwingend...
Das Plenum des Gerichtshofs entscheidet, dass die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen nicht zwangsläufig einen schweren Eingriff in die Grundrechte darstellt.
Die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten von GmbH-Geschäftsführern und Kommanditisten im Handelsregister ist unumgänglich. Der BGH bekräftigt in seinem Urteil, dass die Transparenz des Handelsregisters über persönlichen Datenschutzinteressen steht – selbst bei befürchteten Sicherheitsrisiken für Geschäftsführer.