Entfernen einer Sichtschutzhecke ohne Zustimmung des Nachbarn
Eine an der Grenze zwischen zwei Grundstücken stehende Hecke darf von der Grundstückseigentümerin ohne Zustimmung des Nachbarn entfernt werden, wenn sämtliche Stämme der Hecke auf dem eigenen Grundstück aus dem Boden heraustreten.