Hand mit rot lackierten Nägeln hält ein Smartphone

Der Zugang der Polizei zu den auf einem Mobiltelefon gespeicherten Daten ist nicht zwingend auf die Bekämpfung schwerer Kriminalität beschränkt

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-548/21 / Bezirkshauptmannschaft Landeck (Zugriffsversuch auf die auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten). Der Zugang der Polizei zu den auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten ist nicht zwingend auf die Bekämpfung schwerer Kriminalität beschränkt. Er bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung durch ein Gericht oder Weiterlesen: Der Zugang der Polizei zu den auf einem Mobiltelefon gespeicherten Daten ist nicht zwingend auf die Bekämpfung schwerer Kriminalität beschränkt