Fundstellen-Angabe von Testergebnissen bei Produktfotos ist erforderlich
Das OLG verwies zunächst auf die Rechtsprechung des BGH. Danach müssen in einer Werbung aufgenommene Angaben über Testurteile leicht und eindeutig nachprüfbar sein. Das setzt voraus, dass eine Fundstelle angegeben wird, die für den Verbraucher leicht auffindbar ist. Grundsätzlich ist somit bei der Werbung mit Testergebnissen stets erforderlich, dass Informationen zu den Tests in Form einer Fundstellen-Angabe zur Verfügung gestellt werden.