Puma darf weiterhin den Ausdruck „Blessed“ drucken
Markenschutz soll verhindern, dass Wettbewerber Schriftzüge oder Bildzeichen einfach übernehmen und auf eigene Produkte aufdrucken. Doch nun erlaubte das OLG Frankfurt a.M. dem Sportartikelhersteller Puma, das Wort „BLESSED“ auf Kleidungsstücke zu drucken, obwohl der Schriftzug als Wort-Bildmarke eines Frankfurter Gastronomen registriert ist.