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Vereine haften für randalierende Fans

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass sogenannte „Verbandsstrafen“ des DFB-Sportgerichts weiterhin zulässig sind. Es verstoße nicht gegen Grundsätze der Rechtsordnung (ordre public), dass hier ein Verein mit einer „Strafe“ belegt werde, wenn eigentlich randalierende Fans die Störungen verursacht hätten.