Zur Urheberrechtsverletzung auf einer Videoplattform
Bundesgerichtshof Urteil vom 10.12.2020, Az. I ZR 153/17. Betreiber einer Videoplattform müssen selbst dann keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen herausgeben, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben.