Markiert: Schadensersatz

Öffentliche Aufträge: Bieter kann Schadensersatz verlangen

Im Jahr 2013 schloss der slowakische Fußballverband eine Bietergemeinschaft, der das Unternehmen ING­STEEL angehörte, von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags über die Rekonstruktion, Modernisierung und den Bau von 16 Fußballstadien aus. Der Ausschluss wurde damit begründet, die Bietergemeinschaft erfülle nicht die Anforderungen der Bekanntmachung, insbesondere hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.

Erlaubte private Nutzung von E-Mail und WhatsApp: Darf der Arbeitgeber Nachrichten auswerten?

Im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzprozesses hat das LAG Stuttgart Leitlinien dazu aufgestellt, inwieweit Arbeitgeber personenbezogene Daten von Arbeitnehmern auf dienstlichen Kommunikationsmitteln verarbeiten dürfen, wenn es um die Entscheidung über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht....

DSGVO-Auskunftsanspruch kann als unzumutbar zurückgewiesen werden

Das Amtsgericht Pankow hat entschieden, wann ein Auskunftsanspruch aus Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zurückgewiesen werden darf. So sei es für ein Personenbeförderungsunternehmen, das Videoaufzeichnungen der Zuginnenräume vornimmt und diese nach 48 Stunden löscht, unzumutbar, dem Auskunftsanspruch eines Kunden nachzukommen, wenn die Erfüllung einen erheblichen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft bedeutet und das Erfüllungsinteresse des Kunden gleichzeitig sehr gering ist.

Weiterleitung von Gerichtsentscheidungen verletzt Datenschutz

Gerichtsentscheidungen dürfen nicht an andere Behörden weitergeleitet werden, wenn die Beteiligten darin namentlich genannt werden. Ein Verstoß kann zu einem Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO wegen Verletzung der DSGVO führen. Das bestätigte das LG Köln jüngst in einem Urteil (Az. 5 O 84/21), entschied aber, dass es im konkreten Fall an einem kausalen Schaden für einen solchen Anspruch fehle.

Das ALG hat entschieden

AG Würzburg: Kein Schadensersatz trotz Bilderklau

Die Klägerin verwendete auf ihrer Homepage ein Bild, dessen Urheber der Beklagte war. Dieser hatte es zuvor unter der Creative Common Lizenz veröffentlicht, wonach das Lichtbild kostenlos verwendet werden durfte. Bedingung war, dass im Rahmen der Nutzung der Name des Urhebers genannt wird.