Das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts in Leitsatzform: „Der in Folie verpackte Schokoladenhase von Lindt & Sprüngli (gold- oder andersfarbig), kann gegenüber dem Konkurrenzprodukt von Lidl Markenschutz beanspruchen. Lidl darf seinen Hasen wegen Verwechslungsgefahr nicht mehr verkaufen und muss noch vorhandene Exemplare zerstören.
Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe wurde nun letztinstanzlich anerkannt, dass der Goldton des „Lindt-Goldhasen“, der vorrangig zur Osterzeit in großen Mengen verkauft wird, markenrechtlich gemäß § 4 Nr. 2 Markengesetz geschützt ist (Urteil vom 29.7.2021, Az. I ZR 139/20).