Das Landgericht (LG) Köln hat der Klage wegen Unterlassung der Nutzung ihres Namens und Bildnisses der weltberühmten „Rock-Röhre“ Tina Turner (Klägerin) mit ihrem unnachahmbaren lebendigen Stimmen-Timbre stattgegeben gegen die Produzentin (Beklagte) (…).
„Simply The Best – Die Tina Turner Story“ ist eine Tribute-Show und soll die Sängerin Tina Turner feiern. Doch Turner selbst gefiel das überhaupt nicht, und sie verklagte den Tourveranstalter, die Cofo Entertainment GmbH & Co. KG aus Passau. Der Grund: Verwechslungsgefahr!