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Facebook muss Pseudonyme zulassen

Nach dem BGH-Urteil vom 27.1.2022 (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21) ist klar: Wer schon vor dem 25.5.2018 angemeldet war, darf weiterhin anonym bleiben. Wie es für neuere Nutzer und die Frage der Anonymität im Internet generell aussieht, ist weiterhin unklar.