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Sunday muss das Gerichtsurteil hinnehmen.

Zur Werbung mit Testergebnissen

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. April 2021, Az. I ZR 134; bekannt gegeben am 25.5.2021. Für Presse- und Wettbewerbsrechtler, aber auch für Marktforscher stellt das Urteil Prinzipien klar dar. Der BGH hat im entschiedenen Fall § 5a Abs. 2 UWG angewandt.

Am Kiosk drohen Rechtsstreits.

Fundstellen-Angabe von Testergebnissen bei Produktfotos ist erforderlich

Das OLG verwies zunächst auf die Rechtsprechung des BGH. Danach müssen in einer Werbung aufgenommene Angaben über Test­urteile leicht und eindeutig nachprüfbar sein. Das setzt voraus, dass eine Fundstelle angegeben wird, die für den Verbraucher leicht auffindbar ist. Grundsätzlich ist somit bei der Werbung mit Testergebnissen stets erforderlich, dass Informationen zu den Tests in Form einer Fundstellen-Angabe zur Verfügung gestellt werden.