Markiert: Titelschutz

Darf TV-Sendung so heißen wie ein Buch?

Zwischen dem Titel „Nie wieder keine Ahnung!“ für eine Fernsehbeitragsreihe und demselben Titel für ein Sachbuch besteht keine Verwechslungsgefahr. Das Buch darf deshalb weiterhin unter dem Titel vertrieben werden, auch wenn dieser geschützt ist.

Keine Enteignung durch die Hintertür!

Für ein Recht zu ungefragter und vergütungsfreier Benutzung der „Kraftwerk“ – Musik kann kein Raum sein. Kommentar von Dr. Unger, Fidelio in Titelschutz-Journal Nr. 4, S. 5-7, 21.01.2020 Am 09.01.2020 befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH)...

Zwei neue Richter am Bundesgerichtshof

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat Richter am Oberlandesgericht Dr. Mathias Herr und Richter am Oberlandesgericht Dr. Volker Schultz zu Richtern am Bundesgerichtshof ernannt. Dr. Herr ist 53 Jahre alt. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn...

Gesetzentwurf zum Upskirting

In Großbritannien gibt es ein Gesetz, das es verbieten sollte, Frauen heimlich unter ihren Rock zu fotografieren (auch „Upskirting“ genannt). Die Tatsache, dass das bis jetzt noch nicht verboten war, mag überraschend wirken. Doch...

Das rundy Titelschutz-Journal startet neuen Webauftritt

Das rundy Titelschutz-Journal startet neuen Webauftritt

Mainaschaff – Das „Titelschutz-Journal“ – seit 2002 eines der führenden Spezialmedien rund um das Thema Titelschutz sowie die rechtssichere Veröffentlichung von Titelschutz-Anzeigen – hat seinen Webauftritt unter www.titelschutzjournal.de rundum erneuert und umfassend modernisiert. Das...