Verlag muss Gendern rückgängig machen
Da eine Autorin nicht mit dem Gendern einiger Stellen ihres Artikels einverstanden war, muss ein Verlag die ungegenderte Urprungsversion desTextes wiederherstellen. Der Verein Deutsche Sprache (VDS) teilte nun mit, dass damit ein Verfahren vor dem Landgericht Hamburg mit einem Vergleich endete (v. 18.5.2022, Az. 308 O 176/21).