Markiert: Unionsmarke

Diego Maradonas Erben gewinnen EU-Markenrechtsstreit

Die Erben der argentinischen Fußballlegende Diego Maradona haben einen Rechtsstreit über die Verwendung des Namens des verstorbenen Stars für mehrere Marken in der Europäischen Union gewonnen, entschied das Gericht der EU. Sind die Rechte...

Louboutin vs. Amazon: Luxus-Designer droht Marken-Niederlage

Dem Lu­xus­schuh-De­si­gner Chris­ti­an Lou­bou­tin droht im Streit über den Schutz geis­ti­gen Ei­gen­tums mit dem On­line-Rie­sen Ama­zon eine Nie­der­la­ge vor dem EuGH. Ge­ne­ral­an­walt Maciej Sz­pu­nar be­fand bereits in seinen Schluss­anträgen im Juni 2022, dass Ama­zon nicht un­mit­tel­bar dafür ver­ant­wort­lich ge­macht wer­den könne, wenn die Rech­te des Mar­ken­in­ha­bers Louboutin durch An­ge­bo­te Drit­ter auf Amazon ver­letzt wer­den.

Markenstreit um „Fohlenelf“: Teilerfolg für Borussia Mönchengladbach

Der Fußball-Bundesligist Borussia Mönchengladbach hat im Rechtsstreit um den Begriff „Fohlenelf“ einen Teilerfolg vor dem Europäischen Gericht errungen. Das EuG gab der Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH bei ihrer Klage gegen das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) teilweise Recht, da das EUIPO die Marke „Fohlenelf“ in einigen Punkten zu Unrecht für verfallen erklärt habe.

Teilweise Verfall wegen Nichtbenutzung: Marke BALLON D’OR bleibt für Fußballshow bestehen

Die französische Gesellschaft Les Éditions P. Amaury ist Markenrechtinhaberin an BALLON D’OR, dem Preis für den besten Fußballer des Jahres. Sie ist gegen die Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vorgegangen, ihre Unionsmarke für teilweise verfallen zu erklären.

Fürstentum Andorra kann keine Marke sein

Das kleine Fürstentum Andorra, hat nach jahrelangem Streit eine Niederlage vor dem Gericht der Europäischen Union erlitten (Urteil vom 23.2.2022, RS: T-806/19). Das Bildzeichen „ANDORRA“ darf nicht als EU-Marke für Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden.

Prost: Klang bei Dosenöffung nicht als Hörmarke eintragungsfähig

Der EuG äußert sich erstmals zur Eintragung einer im Audioformat dargestellten Hörmarke. Eine Audio­datei, die den Klang enthält, der beim Öffnen einer Getränkedose entsteht, gefolgt von Geräuschlosigkeit und einem Prickeln, kann nicht als Marke für verschiedene Getränke und Behälter aus Metall für Lagerung und Transport eingetragen werden, da sie nicht unterscheidungskräftig ist.