Richterhammer neben einer Waage

Unzulässige Wettbewerbsbehinderung durch systematische Aufgabe und Rückabwicklung überflüssiger Bestellungen

Unlauter können sich Unternehmer nicht nur gegenüber Vebrauchern, sondern auch im Verhältnis zu Mitbewerbern verhalten, wenn sie deren wirtschaftliche Tätigkeit vorsätzlich behindern. Dass eine solche Behinderung anzunehmen ist, wenn ein Unternehmen ein anderes mit abwegigen Bestellungen und Rücksendeaufträgen überzieht, entschied jüngst das OLG Hamm.

Hand hält ein Smartphone mit geöffnetem Instagram

Influencerin muss Werbung kennzeichnen

Ein ohne finanzielle Gegenleistung erfolgter Beitrag einer Influencerin auf Instagram ist als Werbung zu kennzeichnen, wenn er kostenlos überlassene E-Books anpreist und jeweils mit sog. Tap-Tags zu den Unternehmen der Bücher verlinkt.

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Goldene Justitia mit Waage und Schwert vor blauem Himmel

Unlauterer Wettbewerb bei Verivox

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und klagte gegen das Vergleichsportal. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gab der Klage statt und verpflichtete Verivox, künftig auf die beschränkte Auswahl ausdrücklich hinweisen zu müssen.

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