Markiert: unlauterer Wettbewerb

Unzulässige Wettbewerbsbehinderung durch systematische Aufgabe und Rückabwicklung überflüssiger Bestellungen

Unlauter können sich Unternehmer nicht nur gegenüber Vebrauchern, sondern auch im Verhältnis zu Mitbewerbern verhalten, wenn sie deren wirtschaftliche Tätigkeit vorsätzlich behindern. Dass eine solche Behinderung anzunehmen ist, wenn ein Unternehmen ein anderes mit abwegigen Bestellungen und Rücksendeaufträgen überzieht, entschied jüngst das OLG Hamm.

Influencerin muss Werbung kennzeichnen

Ein ohne finanzielle Gegenleistung erfolgter Beitrag einer Influencerin auf Instagram ist als Werbung zu kennzeichnen, wenn er kostenlos überlassene E-Books anpreist und jeweils mit sog. Tap-Tags zu den Unternehmen der Bücher verlinkt.

Bekanntes Geschäft für Oktoberfest-Reservierungen rechtswidrig

Das Landgericht München I hatte einer Agentur per Einstweiliger Verfügungen untersagt, Tickets für die Zelte Augustiner, Bräurosl und Hofbräu zu verkaufen. Die unterlegene Agentur legte Widerspruch ein. Nun bestätigte das auf Wettbewerbs­sachen spezialisierte LG für Handels­sachen die Einst­weiligen Verfügungen.

Unlauterer Wettbewerb bei Verivox

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und klagte gegen das Vergleichsportal. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gab der Klage statt und verpflichtete Verivox, künftig auf die beschränkte Auswahl ausdrücklich hinweisen zu müssen.