Demonstrationen sind öffentliche Veranstaltungen. Daher liegt es schon in der Natur der Sache, dass dort fleißig fotografiert und gefilmt wird – auch von der Presse. Und so gab es auch nach einer Pro-Palästina-Demo am 7. Oktober in Berlin viele Medienberichte über die Veranstaltung. Im Zuge der Berichterstattung der Bild-Zeitung war ein Mann am Rande eines Fotos zu sehen, das veröffentlicht wurde. Das LG Berlin II musste nun entscheiden, ob dem Demonstrationsteilnehmer ein Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung zusteht, da er nie in diese eingewilligt hat.
Heutzutage ist es nicht unüblich, dass Häuser mit Überwachungskameras ausgestattet werden. Allerdings können solche Kameras in der Nachbarschaft für Unmut sorgen, wenn das Gefühl aufkommt, dass sie benachbarte Grundstücke filmen können. Das AG Gelnhausen musste nun in einem Nachbarschaftsstreit entscheiden.
Das OLG Düsseldorf hat sich gleich in zwei Fällen mit der Frage beschäftigt, wann ein Produkt als klimaneutral beworben werden darf. Konkret ging es um den Fruchtgummihersteller Katjes und den Konfitürenhersteller Mühlhauser. Die Wettbewerbszentrale...
Die Miniaturmodelle der Spielzeugindustrie boomen! Das Ganze ist jedoch markenrechtlich nicht ganz unproblematisch. Markeninhaber gehen hier gegen diese Miniaturmarken wegen der Verwendung ihrer Marke auf den Modellen der Spielzeughersteller und damit wegen Rufausbeutung vor....
Das OLG Frankfurt hat die Klage eines deutschen Fußball-Nationalspielers abgewiesen, der bei einem englischen Verein unter Vertrag steht. Der Spieler wollte sein Konterfei nicht mehr auf den Sammelkarten eines Unternehmens für Fußball-Tausch- und Sammelkarten sehen, muss damit nun aber leben.
Amtsgericht München Urteil vom 5.8.2022 (Az. 142 C 1633/22). (…) In dem vom AG München beurteilten Fall hat sich der TV-Anbieter allerdings mit seinem nur scheinbar geschickten „Kundenverwaltungssystem“ selbst eine Falle gestellt und sich selbst geschadet.
Vor dem LG Dortmund stritten in einem Verfügungsverfahren zwei Unternehmen, die überwiegend mit gebrauchter Software handelten. Im Mai 2021 warb die Verfügungsbeklagte in einem Newsletter mit der Aussage „einziger namhafte Anbieter mit einem professionellen Onlineshop“. Die Verfügungsklägerin, das konkurrierende Unternehmen, sah hierin eine irreführende, da unrichtige Werbung mit einem Alleinstellungsmerkmal.
In seinem Urteil vom 4.5.2021 (Az.: 12 O 82/20 KfH) hat das LG Freiburg im Breisgau entschieden, dass bei preisbezogener Werbung und Angeboten von Juteschnur, Bindegarn, Bastelschnur & Co. in jedem Fall der Grundpreis pro Mengeneinheit „Länge“ anzugeben ist.