Markiert: Urheberrecht

EU-Markenrecht: Frida Kahlo und US-Copyright

Reicht ein ausländisches Copyright-Zertifikat aus, um eine EU-Marke für nichtig erklären zu lassen? Wer entscheidet, ob ein Werk in der EU urheberrechtlich geschützt ist – das Amt im Herkunftsland oder das ­EUIPO selbst?

„Cheat-Software“ für Spielkonsolen verstößt nicht gegen Urheberrecht, soweit sie Objekt- oder Quellcode der Spielesoftware nicht umschreibt

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vertrieb von Software, die dem Nutzer die Manipulation des Programmablaufs eines Computerspiels ermöglicht, ohne die Programmdaten des Objekt- oder Quellcodes der auf der Spielkonsole eingesetzten Spielesoftware zu verändern, nicht das Urheberrecht des Spieleherstellers an der Spielesoftware verletzt.

Fotografen-Foto massiv für Werbezwecke genutzt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Berufsfotograf von einem Nahrungsergänzungsmittel-Unternehmen genaue Auskunft über jede Verwendung seines Porträtfotos verlangen darf. Der BGH hielt die einmalige Zahlung von 180 Euro für deutlich zu niedrig, weil das Bild in der Folge auf mehr als 25 Produktverpackungen und in Teleshopping-Sendungen eingesetzt worden war.

Urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Revisionsverfahren entschieden, dass die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete im Internet die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien nicht verletzt.

Nike vs. adidas: Der Kampf um die drei Streifen

Das Markenlogo des Sportartikel-Giganten adidas ist mit nur drei parallelen Balken sofort erkennbar. Aber auch der Konkurrent Nike verkauft Hosen mit Streifen an den Seiten. Darin sieht adidas eine zu große Ähnlichkeit zu seiner eigenen Produktlinie. Das OLG Düsseldorf hat nun entschieden.

Kein Pastiche: YouTube-„Lehrvideo“ verletzt Rechte an Heinrich Böll-Kurzgeschichte

Jeder Schüler dürfte in seiner Laufbahn wohl mindestens einen Lehrer gehabt haben, der sich sehr kreative Methoden hat einfallen lassen, um den Stoff bestmöglich an seine Klasse zu vermitteln. Einem dieser Lehrer brachte die eigene Kreativität nun ein Rendezvous mit dem LG Köln ein. Der Grund: Er erstellte ein Video aus Cartoons, das auf einer Kurzgeschichte von Heinrich Böll basierte. Am Ende stellte sich die große ­Frage: War das eine Urheberrechtsverletzung?