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Verfahrenskosten bei Urheberrechtsverletzung: YouTube-Beschwerde ersetzt keine Abmahnung

Wer wegen einer Urheberrechtsverletzung auf YouTube gegen einen Dritten im Wege der Einstweiligen Verfügung vorgeht, der muss zuvor den Verletzer abmahnen. Dies gilt auch dann, wenn zuvor das You-Tube-Beschwerdeverfahren (Strike und Counter-Notification) durchgeführt wurde. Wenn keine Abmahnung ausgesprochen wird, trägt man im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses des Dritten die Kosten des Gerichtsverfahrens, so das LG Köln.