Daddy Cool, Atemlos, Cheri Cheri Lady und viele weitere zeitlose Klassiker könnten nun zum Zentrum eines bedeutenden Urheberrechtsprozesses werden. Die GEMA klagt gegen das KI-Unternehmen Suno und will die Rechte ihrer Mitglieder verteidigen. Dem...
Jeder Schüler dürfte in seiner Laufbahn wohl mindestens einen Lehrer gehabt haben, der sich sehr kreative Methoden hat einfallen lassen, um den Stoff bestmöglich an seine Klasse zu vermitteln. Einem dieser Lehrer brachte die eigene Kreativität nun ein Rendezvous mit dem LG Köln ein. Der Grund: Er erstellte ein Video aus Cartoons, das auf einer Kurzgeschichte von Heinrich Böll basierte. Am Ende stellte sich die große Frage: War das eine Urheberrechtsverletzung?
YouTube haftet für fremde Urheberrechtsverletzungen nur, wenn der Rechteinhaber die Online-Plattform klar und eindeutig auf den Rechtsverstoß hingewiesen hat. Ist der Hinweis hingegen unklar oder missverständlich, löst dies keine Prüfungs- und Vorsorgepflicht der Videoplattform...
Wer sich an bereits bestehende Angebote bei Amazon Marketplace „anhängt“, haftet für Urheberrechtsverletzungen dieses Angebots. Dies entschied das Landgericht Köln mit nun bekannt gewordenem Urteil (Urt. v. 22.02.2022, Az. 14 O 327/21).
Die Klägerin verwendete auf ihrer Homepage ein Bild, dessen Urheber der Beklagte war. Dieser hatte es zuvor unter der Creative Common Lizenz veröffentlicht, wonach das Lichtbild kostenlos verwendet werden durfte. Bedingung war, dass im Rahmen der Nutzung der Name des Urhebers genannt wird.
Ein 11-jähriger Junge begeht beim Besuch bei seinem Großvater über eine Filesharing-Software eine Urheberrechtsverletzung. Das LG Frankfurt a. M. entschied nun, dass weder der inzwischen 20-jährige noch sein Großvater hierfür haften.