Urteil des Bundesgerichtshofs: Keine Pillen am Ruhetag
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Apotheken ohne Notdienst dürfen an Sonn- und Feiertagen keine Medikamente liefern lassen. Das Urteil stärkt das Sonntags- und Feiertagsruhegebot – auch gegenüber digitalen Lieferdiensten.