Markiert: Urteil

Influencer-Streit um Äußerungen: Tobias Huch darf Shurjoka „Hatefluencerin“ nennen

Die bekannte Influencerin Shurjoka hatte sich mit dem ebenfalls nicht unbekannten Tobias Huch gerichtlich über zahlreiche Äußerungen gestritten, die dieser über Shurjoka gesagt hatte. Während Huch nach Überzeugung des OLG Frankfurt nicht weiter „hetzt Tag ein Tag aus (…)“ äußern darf, darf er Shurjoka dennoch weiterhin als „Hatefluencerin“ bezeichnen.

Verbraucherschutzzentrale gewinnt gegen Facebook

Facebook (heute Meta) hat im Jahr 2012 den Nutzern auf seiner Plattform ein „App-Zentrum“ angeboten, in dem die Nutzer kostenlos Spiele anderer Anbieter spielen konnten. Klickte der Nutzer auf den Button „Sofort spielen“, so erlaubte er der jeweiligen App Inhalte in seinem Namen zu posten und personenbezogene Daten, wie z. B. die E-Mail-Adresse an Drittanbieter weiterzugeben.

„Cheat-Software“ für Spielkonsolen verstößt nicht gegen Urheberrecht, soweit sie Objekt- oder Quellcode der Spielesoftware nicht umschreibt

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vertrieb von Software, die dem Nutzer die Manipulation des Programmablaufs eines Computerspiels ermöglicht, ohne die Programmdaten des Objekt- oder Quellcodes der auf der Spielkonsole eingesetzten Spielesoftware zu verändern, nicht das Urheberrecht des Spieleherstellers an der Spielesoftware verletzt.

Urteil des OLG Köln: Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen

Der unter anderem für gewerblichen Rechtsschutz zuständige 6. Zivilsenat des OLG Köln hatte (…) über vier Verfahren zu entscheiden, in denen verschiedene Antragsteller im Wege des Eilverfahrens gegen die Anbieter von „Dubai-Schokolade“ auf Unterlassung vorgingen, weil die betreffende Schokolade tatsächlich nicht in Dubai hergestellt war.

Fotografen-Foto massiv für Werbezwecke genutzt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Berufsfotograf von einem Nahrungsergänzungsmittel-Unternehmen genaue Auskunft über jede Verwendung seines Porträtfotos verlangen darf. Der BGH hielt die einmalige Zahlung von 180 Euro für deutlich zu niedrig, weil das Bild in der Folge auf mehr als 25 Produktverpackungen und in Teleshopping-Sendungen eingesetzt worden war.

Reisevertrag nur bei eindeutiger Buchungsseite: AG München erklärt „Jetzt kaufen“-Button für unzulässig

Wer online auf „Jetzt kaufen“ klickt, hat noch lange keinen Vertrag abgeschlossen. Vor allem dann nicht, wenn die Buchungsseite nicht klar genug gestaltet ist. Eine Reise nach Dubai musste laut AG München jedenfalls nicht bezahlt werden, weil der Button samt Einkaufswagen-Symbol und unklarem Text irreführend gewesen sei.

Müssen beworbene Standorte auch bedient werden?

Diverse Standorte sprechen für wirtschaftliche Stabilität und schaffen Vertrauen. Doch darf mit ihnen geworben werden, wenn das Leistungsspektrum gar nicht an allen Standorten erbracht wird? Das klärte das KG Berlin.