Markiert: Verbraucher

Gesundheitsdaten bei Amazon – Nicht ohne Einwilligung

Gesundheitsdaten sind sensible und daher besondere Daten im Sinne der DSGVO und bedürfen vor deren Verarbeitung einer ausdrücklichen Einwilligung durch den Betroffenen. Andernfalls ist die Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verboten.

Kein PayPal-Käuferschutz bei Missbrauch

Das AG Berlin-Wedding hat mit Urteil vom 13. Februar 2025 (Az. 13 C 5138/24) entschieden, dass ein Verbraucher seine Pflicht zur Rückgabe der Ware im Rahmen des Widerrufsrechts nach einem Online-Kauf nicht durch den PayPal-Käuferschutz umgehen kann.

Apple unterliegt vor LG Berlin: Der Apple App-Store braucht transparentere Bewertungen

Eben nicht alles lässt sich per AGB regeln. Nach einer Klage des vzbv hatte sich das LG Berlin mit der Anzeige von App-Rezensionen in Apples App-Store zu befassen. Das Problem: Apple hatte nur in den AGB darauf hingewiesen, dass Rezensionen auch von Nutzern kommen können, die das Produkt nicht gebraucht haben. Laut dem LG Berlin verstoße das gegen geltendes Recht.

Keine Verwechslungsgefahr

BGer Entscheid vom 3.4.2023, Az. 4A 458/2022. Anm. vorab: Diese Entscheidung zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Ist-Verkehrsauffassung normativ für medizinische Dienstleistungen ändert bzw. ergänzt.

Wer mit „Bekannt aus …“ wirbt,

Unzählige Unternehmen werben auf ihren Internetseiten mit ihrer Bekanntheit aus namentlich genannten Medien – oft mit zweifelhaftem
Hintergrund. „Bekannt aus“ wird jeder Verbraucher schon einmal wahrgenommen haben.