Darf ein Supermarkt mit „deutschen Champignons“ werben, wenn in der Filiale tatsächlich Ware aus Polen oder den Niederlanden liegt? Und wie lange haben Verbraucherverbände Zeit, um dagegen vorzugehen?
Preisreduzierte Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums müssen klar mit dem Grund für die Reduzierung gekennzeichnet werden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass ein bloßer roter Aufkleber mit einer prozentualen Angabe wie „-30 %“ nicht ausreichend sei.
Facebook (heute Meta) hat im Jahr 2012 den Nutzern auf seiner Plattform ein „App-Zentrum“ angeboten, in dem die Nutzer kostenlos Spiele anderer Anbieter spielen konnten. Klickte der Nutzer auf den Button „Sofort spielen“, so erlaubte er der jeweiligen App Inhalte in seinem Namen zu posten und personenbezogene Daten, wie z. B. die E-Mail-Adresse an Drittanbieter weiterzugeben.
Der unter anderem für das Energielieferungsrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass sich – bei Fehlen eines schriftlichen Energieversorgungsvertrags – das Leistungsangebot eines Strom- und Gasversorgungsunternehmens an den Vermieter (Eigentümer) – und nicht, wie sonst regelmäßig der Fall an den Mieter – einer Wohnung richtet, wenn die einzelnen Zimmer der Wohnung durch separate Mietverträge vermietet sind, die Wohnung aber lediglich über einen Zähler für Strom und Gas verfügt.
Die Münchener Brauerei Paulaner hat einen Markenstreit um das Etikett ihrer Spezi-Version gegen die aus dem Saarland kommende Konkurrenz Karlsberg gewonnen. Das Landgericht München I untersagte Karlsberg die Nutzung der konkreten farblichen Produktaufmachung des Etiketts des von ihr vertriebenen Cola-Mix-Getränks „Brauerlimo“ für die Bundesrepublik Deutschland (LG München I, Urteil vom 25.3.2025, 33 O 14937/23)
Ein Mitgliedstaat darf die Verwendung von Begriffen wie „Wurst“ oder „Schnitzel“, die für die Bezeichnung von Fleischersatzprodukten üblich sind, nicht allgemein für die Benennung von veganen Produkten verbieten. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
In diversen Online-Shops wird versucht, eigenen Mehraufwand bei der Abwicklung bestimmter Bestellungen durch Aufschläge (etwa einen Mindermengenzuschlag) zu kompensieren. Das Vorhaben, Selbstkosten durch artikelabhängige Lagergebühren neben dem Gesamtpreis auszugleichen, scheiterte wegen Unzulässigkeit jüngst allerdings vor dem LG Berlin.
Das LG Berlin beschäftigte sich kürzlich mit einem Fall, bei dem die äußerliche Unterscheidung eines alkoholfreien Weines und eines Traubensaftes und die damit zusammenhängende Irreführung von Verbrauchern in Frage stand.