Markiert: Verbraucherschutz

Gesundheitsdaten bei Amazon – Nicht ohne Einwilligung

Gesundheitsdaten sind sensible und daher besondere Daten im Sinne der DSGVO und bedürfen vor deren Verarbeitung einer ausdrücklichen Einwilligung durch den Betroffenen. Andernfalls ist die Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verboten.

Mehr Preistransparenz gefordert: Aldi-Werbung mit zweifelhaften „Mondpreisen“ unzulässig

Wer in einem Prospekt mit auffälligen Preisnachlässen wirbt, muss auch den tatsächlichen früheren Verkaufspreis nennen. Eine bloße Gegenüberstellung des aktuellen Preises mit der sogenannten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers reicht nicht aus, wenn zusätzlich mit einer prozentualen Ersparnis geworben wird.

Personalisierte Briefwerbung nach DSGVO ohne Einwilligung zulässig

Die Verarbeitung personenbezogener Namens- und Adressdaten für die werbliche Ansprache ist nur bei entsprechender datenschutzrechtlicher Rechtfertigung zulässig. Für bestimmte Werbeformen (etwa die Mail- oder SMS-Werbung) existieren insoweit spezialgesetzliche Einwilligungserfordernisse. Ob auch die personalisierte Briefwerbung von einer vorherigen Einwilligung abhängt oder vielmehr auf berechtigte Werbeinteressen gestützt werden kann, entschied jüngst das OLG Stuttgart.