LG Köln stärkt Verbraucherschutz
Das Landgericht Köln hat es in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes NetCologne und NetAachen untersagt, den erforderlichen Kündigungsbutton mit der verpflichtenden Eingabe eines Passworts zu verknüpfen.
Das Landgericht Köln hat es in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes NetCologne und NetAachen untersagt, den erforderlichen Kündigungsbutton mit der verpflichtenden Eingabe eines Passworts zu verknüpfen.