Mit Urteil vom 06.12.2023, Az. I-13 O 51/23, hat das LG Bochum entschieden, dass die Aussage „Dieses Müsli enthält Magnesium, das zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beiträgt.“ auf einer Müsliverpackung des Herstellers Dr....
Die Bewerbung von Internetauftritten und darüber angebotenen Produkten mit einem Sterneranking auf Basis erhaltener Kundenrezensionen ist ein beliebtes Marketinginstrument, um Interessenten Vertrauenswürdigkeit und Qualität zu suggerieren. Darüber, ob jedoch ein Unternehmen auf seiner Internetseite ein Produkt mit fünf Sternen bewerben darf, obwohl keine einzige Kundenbewertung vorliegt, hatte in einer nun bekannt gewordenen Entscheidung das LG Berlin zu befinden.