LG Koblenz kippt 1&1-Werbung
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die Werbung von 1&1 irreführend ist, wenn mit „Glasfaser-DSL“ geworben wird, letztlich aber nur ein DSL-Tarif angeboten wird (Urt. v. 16.9.2025, Az. 3 HK O 69/24).
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die Werbung von 1&1 irreführend ist, wenn mit „Glasfaser-DSL“ geworben wird, letztlich aber nur ein DSL-Tarif angeboten wird (Urt. v. 16.9.2025, Az. 3 HK O 69/24).
Wer bei der Wohnungssuche auf Immobilienportalen unterwegs ist, muss nicht gleich tief in die Tasche greifen. Das LG Berlin hat ImmobilienScout24 untersagt, für einen kostenpflichtigen SCHUFA-BonitätsCheck mit falschen Versprechen zu werben.
Die VF Nutrition GmbH hatte für ihr pflanzenbasiertes Getränk „vly“ mit einer angeblich biobasierten Verpackung geworben. Weil diese nur teilweise aus nachwachsenden Rohstoffen bestand und der Hinweis darauf nur online zugänglich war, untersagte das KG Berlin nun die Werbung.
Schon länger ärgern sich Sport-Fans über die Preiserhöhungen bei DAZN. Nun wurde über insgesamt zwölf AGB-Klauseln des Anbieters gerichtlich diskutiert. Am Ende stand vor dem OLG München ein voller Erfolg für Verbraucher.
Erfolg für Verbraucher! Das LG Hildesheim stellte fest, dass ein Unternehmen, das Online-Abonnements exklusiv über eine von einer anderen Firma betriebenen Website vertreibt, dafür sorgen muss, dass das Abo auch auf dieser Seite mit einem Klick kündbar ist.
Ein Online-Shop muss einen klar als solchen gekennzeichneten Bestellbutton im Bestellprozess einrichten, so das Landgericht Hildesheim. Geklagt hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Betreiber eines Online-Shops mit Sitz in Hildesheim, bei dem die Kunden durch die Auswahl des Zahlungsmittels ohne weitere Bestätigung bereits eine Bestellung auslösten.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Warnhinweise und die Liste der Inhaltsstoffe bei kosmetischen Produkten nicht so auf Verpackungen aufgebracht werden dürfen, dass diese kaum mit bloßem Auge lesbar sind. Nach den Vorgaben der Kosmetik-Verordnung der EU müssen derartige Angaben leicht lesbar und deutlich sichtbar sein.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Nährwertangaben auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen „einfach und leicht verständlich“ sein und einen Vergleich von Lebensmitteln sicherstellen sollten (Urt. v. 11.11.2021, Az. C-388/20).
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und klagte gegen das Vergleichsportal. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gab der Klage statt und verpflichtete Verivox, künftig auf die beschränkte Auswahl ausdrücklich hinweisen zu müssen.