Rund 10 000 Mitglieder der AfD sollen laut eines Verfassungsschutzberichts aus dem Jahr 2022 rechtsextrem sein. Entsprechende Passagen im Bericht hat das VG Berlin nun nicht untersagt, da es dafür ausreichende Anhaltspunkte gebe.
In den letzten Wochen mussten sich bereits mehrere Gerichte mit Fällen beschäftigen, in denen Polizeianwärter wegen rassistischer Handlungen entlassen wurden. Nun befasste sich auch das OVG Berlin-Brandenburg mit dem Fall eines Berliner Polizisten, der Internetbeiträge der „Neuen Rechten“ gelikt hatte.