Trotz Sicherheitsbedenken: Geschäftsführer hat kein Recht auf Anonymität im Handelsregister
Die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten von GmbH-Geschäftsführern und Kommanditisten im Handelsregister ist unumgänglich. Der BGH bekräftigt in seinem Urteil, dass die Transparenz des Handelsregisters über persönlichen Datenschutzinteressen steht – selbst bei befürchteten Sicherheitsrisiken für Geschäftsführer.