Markiert: Verkehrsauffassung

Lindt Goldhase gewinnt auch aktuell in der Schweiz

Das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts in Leitsatzform: „Der in Folie verpackte Schokoladenhase von Lindt & Sprüngli (gold- oder andersfarbig), kann gegenüber dem Konkurrenzprodukt von Lidl Markenschutz beanspruchen. Lidl darf seinen Hasen wegen Verwechslungsgefahr nicht mehr verkaufen und muss noch vorhandene Exemplare zerstören.

Alles gut mit dem Aufdruck „Allet Jute“

Voraussetzung für eine Markenverletzung ist, dass der Verletzer die fremde Marke „markenmäßig“ benutzt hat. Das bedeutet, es muss eine konkrete Benutzungshandlung vorliegen, die die Funktion der Marke beeinträchtigen kann.