Kein Schadensersatz bei verspäteter DSGVO-Auskunft
Der Auskunftsanspruch ist mit strengen Reaktionsfristen verbunden und muss vom Verantwortlichen grundsätzlich innerhalb eines Monats erfüllt werden. Dass eine verspätete Auskunft aber nicht automatisch zum Schadensersatz berechtigt, entschied (…) jüngst das LG Leipzig.