Markiert: Verwechslung

BGH entscheidet in Tina Turners Fall

„Simply The Best – Die Tina Turner Story“ ist eine Tribute-Show und soll die Sängerin Tina Turner feiern. Doch Turner selbst gefiel das überhaupt nicht, und sie verklagte den Tourveranstalter, die Cofo Entertainment GmbH & Co. KG aus Passau. Der Grund: Verwechslungsgefahr!

Wie sehr greifen Überwachungssysteme in die Privatsphäre einzelner ein?

facebook gegen Facegirl

Eine direkte Verwechslungsgefahr besteht zwar nicht, wohl aber kann aufgrund der erhöhten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke facebook eine mittelbare Verwechslungsgefahr nicht ausgeschlossen werden, so das schweizerische Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 27.5.2020 (Az: B – 6921/2018). Die Verbindung des schweizerischen und des deutschen Rechts bestimmt das Luganer Abkommen.