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Bundesgerichtshof urteilt: Keine Millionen-Entschädigung für Kohl-Witwe

Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Verfahren um das Buch „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ Urteile verkündet. Die Revision der Kohl-Witwe Maike Kohl-Richter gegen das den von ihr geltend gemachten Geldentschädigungsanspruch verneinende Urteil des Oberlandesgerichts Köln hat er zurückgewiesen (BGH, Az. VI ZR 248/18).