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YouTube haftet nur bei klarem Hinweis auf Urheberrechtsverletzung

YouTube haftet für fremde Urheberrechtsverletzungen nur, wenn der Rechteinhaber die Online-Plattform klar und eindeutig auf den Rechtsverstoß hingewiesen hat. Ist der Hinweis hingegen unklar oder missverständlich, löst dies keine Prüfungs- und Vorsorgepflicht der Videoplattform...

Zur Urheberrechtsverletzung auf einer Videoplattform

Zur Urheberrechtsverletzung auf einer Videoplattform

Bundesgerichtshof Urteil vom 10.12.2020, Az. I ZR 153/17. Betreiber einer Videoplattform müssen selbst dann keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen herausgeben, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben.