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Neues BGH-Urteil zum Diesel-Abgasskandal erlaubt Schadensersatzforderungen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dem Käufer eines manipulierten Dieselfahrzeugs ein sogenannter kleiner Schadensersatzanspruch (Anspruch auf Ersatz des „Minderwerts“) zustehen kann. Das heißt: Betrogene Besitzer eines Fahrzeugs müssen ihr Fahrzeug nicht zurückgeben, sondern können ihr Fahrzeug behalten und von z. B. der Volkswagen AG den Betrag ersetzt verlangen, um den sie das Fahrzeug – gemessen an dem objektiven Wert von Leistung und Gegenleistung – zu teuer erworben haben (Urteil vom 6.7.2021, Az. VI ZR 40/20).