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Wein oder nicht Wein? Wo „Glühwein“ draufsteht, muss auch Glühwein drin sein!

Das Landgericht München I hat der Klage einer Weinkellerei stattgegeben und einem Brauhaus verboten, seine beiden mit Bockbierwürze versetzten weinhaltigen Getränke als „Glühwein“ im geschäftlichen Verkehr zu bezeichnen. Der Wassergehalt, der beim Zuführen von Bockbierwürze in beide weinhaltigen Getränke der Weinkellerei gelange, sei zu hoch, um das Produkt noch als „Glühwein“ bezeichnen zu können.