Urteil zu Irreführung bei befristeten Sonderangeboten
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die T-Mobile Austria GmbH (Magenta) wegen einer befristeten Werbe-Aktion geklagt, nach deren Ende Kundinnen und Kunden weiterhin denselben oder sogar noch einen höheren Aktionsnachlass erhielten.