Markiert: Werbeaussage

Smoothies haben den Ruf, gesund zu sein.

OLG München zur Zulässigkeit der Werbung mit „Das Original“

Die Beklagte, einer Herstellerin von Diätlebensmitteln, warb im Radio unter anderem mit der folgenden Aussage: „Denn nur das Original hat ein klinisch getestetes Erfolgsrezept. (…) – einfach, weil es funktioniert.“ Gegen die vorangegangen Werbeaussage richtet sich die Klage der Wettbewerbszentrale.