LG Koblenz kippt 1&1-Werbung
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die Werbung von 1&1 irreführend ist, wenn mit „Glasfaser-DSL“ geworben wird, letztlich aber nur ein DSL-Tarif angeboten wird (Urt. v. 16.9.2025, Az. 3 HK O 69/24).
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die Werbung von 1&1 irreführend ist, wenn mit „Glasfaser-DSL“ geworben wird, letztlich aber nur ein DSL-Tarif angeboten wird (Urt. v. 16.9.2025, Az. 3 HK O 69/24).
Der BGH hat mit Urteil vom 17.7.2025 Az. I ZR 43/24 der Gewährung von Payback-Punkten beim Verkauf von Medizinprodukten einen Riegel vorgeschoben. Auslöser war ein Streit zwischen einem Hörakustiker und der Zentrale zur Bekämpfung...
Diverse Standorte sprechen für wirtschaftliche Stabilität und schaffen Vertrauen. Doch darf mit ihnen geworben werden, wenn das Leistungsspektrum gar nicht an allen Standorten erbracht wird? Das klärte das KG Berlin.
Die VF Nutrition GmbH hatte für ihr pflanzenbasiertes Getränk „vly“ mit einer angeblich biobasierten Verpackung geworben. Weil diese nur teilweise aus nachwachsenden Rohstoffen bestand und der Hinweis darauf nur online zugänglich war, untersagte das KG Berlin nun die Werbung.
Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln werden in Sachen Werbung nicht selten erfinderisch. Doch sobald es dabei um bestimmte medizinische Effekte geht, wird das Recht strikt. Das zeigt ein Urteil des OLG Frankfurt zu Mineralstofftabletten, die als „Anti-Kater-Mittel“ beworben wurden.
Auch der beliebte Umzug nach Portugal befreit deutsche Streamer nicht von der Glücksspielaufsicht. Gegen ein Verbot wegen Werbung für unerlaubtes Glücksspiel zog ein großer deutscher Online-Casino-Streamer deshalb vor Gericht. Das OVG Sachsen-Anhalt hatte zu entscheiden, ob auch „Entertainment“-Streams unerlaubt für Glücksspiel werben können.
Bei der Werbung mit Testsiegeln und -ergebnissen verlangen gesetzliche Vorschriften die Bereitstellung weiterer Informationen zu Prüfstelle, Prüfgegenstand und Prüfkriterien. Zwar können diese grundsätzlich über die Bereitstellung eines Links in die Werbung mit einbezogen werden....
BGer Entscheid vom 3.4.2023, Az. 4A 458/2022. Anm. vorab: Diese Entscheidung zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Ist-Verkehrsauffassung normativ für medizinische Dienstleistungen ändert bzw. ergänzt.
Unzählige Unternehmen werben auf ihren Internetseiten mit ihrer Bekanntheit aus namentlich genannten Medien – oft mit zweifelhaftem
Hintergrund. „Bekannt aus“ wird jeder Verbraucher schon einmal wahrgenommen haben.
Ein Verbraucher hat ein einziges Mal das Recht, ein im Fernabsatz abgeschlossenes Abonnement, das anfangs kostenlos ist und sich automatisch verlängert, zu widerrufen.