Markiert: Werbung

LG Koblenz kippt 1&1-Werbung

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die Werbung von 1&1 irreführend ist, wenn mit „Glasfaser-DSL“ geworben wird, letztlich aber nur ein DSL-Tarif angeboten wird (Urt. v. 16.9.2025, Az. 3 HK O 69/24).

Payback-Punkte bei Medizinprodukten gedeckelt

Der BGH hat mit Urteil vom 17.7.2025 Az. I ZR 43/24 der Gewährung von Payback-Punkten beim Verkauf von Medizinprodukten einen Riegel vorgeschoben. Auslöser war ein Streit zwischen einem Hörakustiker und der Zentrale zur Bekämpfung...

Müssen beworbene Standorte auch bedient werden?

Diverse Standorte sprechen für wirtschaftliche Stabilität und schaffen Vertrauen. Doch darf mit ihnen geworben werden, wenn das Leistungsspektrum gar nicht an allen Standorten erbracht wird? Das klärte das KG Berlin.

„Kater“ ist Krankheit: Werbeverbot für Dextro-Energy als „Anti-Kater“-Tablette

Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln werden in Sachen Werbung nicht selten erfinderisch. Doch sobald es dabei um bestimmte medizinische Effekte geht, wird das Recht strikt. Das zeigt ein Urteil des OLG Frankfurt zu Mineralstofftabletten, die als „Anti-Kater-Mittel“ beworben wurden.

Online-Glücksspiel aus Portugal: Stream ist Werbung für illegales Glücksspiel

Auch der beliebte Umzug nach Portugal befreit deutsche Streamer nicht von der Glücksspielaufsicht. Gegen ein Verbot wegen Werbung für unerlaubtes Glücksspiel zog ein großer deutscher Online-Casino-Streamer deshalb vor Gericht. Das OVG Sachsen-Anhalt hatte zu entscheiden, ob auch „Entertainment“-Streams unerlaubt für Glücksspiel werben können.

Keine Verwechslungsgefahr

BGer Entscheid vom 3.4.2023, Az. 4A 458/2022. Anm. vorab: Diese Entscheidung zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Ist-Verkehrsauffassung normativ für medizinische Dienstleistungen ändert bzw. ergänzt.

Wer mit „Bekannt aus …“ wirbt,

Unzählige Unternehmen werben auf ihren Internetseiten mit ihrer Bekanntheit aus namentlich genannten Medien – oft mit zweifelhaftem
Hintergrund. „Bekannt aus“ wird jeder Verbraucher schon einmal wahrgenommen haben.