Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und klagte gegen das Vergleichsportal. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gab der Klage statt und verpflichtete Verivox, künftig auf die beschränkte Auswahl ausdrücklich hinweisen zu müssen.
So wie auf den Iglo-Produkten lächelt einem auch auf den Verpackungen der Appel Feinkost-Waren ein freundlicher älterer Herr mit Bart und Mütze entgegen. Iglo sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und wollte dem konkurrierenden Cuxhavener Unternehmen die Verwendung ihrer Werbefigur gerichtlich verbieten lassen.