Markiert: Wettbewerbsverstoß

Keine Verwechslungsgefahr

BGer Entscheid vom 3.4.2023, Az. 4A 458/2022. Anm. vorab: Diese Entscheidung zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Ist-Verkehrsauffassung normativ für medizinische Dienstleistungen ändert bzw. ergänzt.

Wer mit „Bekannt aus …“ wirbt,

Unzählige Unternehmen werben auf ihren Internetseiten mit ihrer Bekanntheit aus namentlich genannten Medien – oft mit zweifelhaftem
Hintergrund. „Bekannt aus“ wird jeder Verbraucher schon einmal wahrgenommen haben.

Zu hoch angegebene UVP ist Wettbewerbsverstoß

Der Kläger, ein Wettbewerbsverein, hielt die angegebenen unverbindlichen Preisempfehlungen für irreführend. Er war der Überzeugung, die in den Preisgegenüberstellungen genannten unverbindlichen Preisempfehlungen stimmten nicht mit den tatsächlichen Preisempfehlungen der Hersteller überein.

Kein „fliegender Gerichtsstand“ mehr

Gegen Wettbewerbsverstöße im Internet und anderen Telemedien kann nicht mehr bundesweit im Rahmen des „fliegenden Gerichtsstands“ vorgegangen werden. Dies hat das OLG Düsseldorf in einem Beschluss vom 16.2.2021 deutlich gemacht (Az. 20 W 11/21).

Eine fehlende Kennzeichnung ist abmahnbar.

LG Dortmund: Fehlende ElektroG-Kennzeichnung abmahnbar

Elektrogeräte müssen nach § 9 Abs. 2 Elektronikgerätegesetz (ElektroG) mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden. Das LG Dortmund hat nun entschieden, dass ein fehlender Hinweis ein Wettbewerbsverstoß darstellt, der abgemahnt werden kann.