Markiert: Wettbewerbszentrale

LG Verden: Kein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Maßanfertigung bei vordefinierter Standardgrößenauswahl

Das im Fernabsatzrecht Verbrauchern grundsätzlich zustehende Widerrufsrecht kann im Einzelfall bei einer Produktherstellung nach individuellen Verbrauchervorgaben ausgeschlossen sein. Ob eine hinreichende Personalisierung bereits anzunehmen ist, wenn ein Produkt erst auf eine Auswahl des Verbrauchers zwischen mehreren Standardvarianten hin gefertigt wird, entschied das LG Verden.

Keine Verwechslungsgefahr

BGer Entscheid vom 3.4.2023, Az. 4A 458/2022. Anm. vorab: Diese Entscheidung zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Ist-Verkehrsauffassung normativ für medizinische Dienstleistungen ändert bzw. ergänzt.

Sind Katjes-Fruchtgummi wirklich klimaneutral?

Das OLG Düsseldorf hat sich gleich in zwei Fällen mit der Frage beschäftigt, wann ein Produkt als klimaneutral beworben werden darf. Konkret ging es um den Fruchtgummihersteller Katjes und den Konfitürenhersteller Mühlhauser. Die Wettbewerbszentrale...

Was gilt bei Umweltmarketing mit Begriffen wie „klimaneutral“?

Dass Werbung nicht irreführend sein darf, ist nichts Neues. Wie aber kann die Bewerbung eines Produkts als „klimaneutral“ den Verbraucher irreführen? Die Wettbewerbszentrale argumentiert, dass dadurch der falsche Eindruck entstehen kann, dass das Produkt selbst klimaneutral hergestellt worden ist und sich die Klimaneutralität nicht durch gekaufte CO2-Emissions-Zertifikate ergibt.

LG Berlin: Werbung mit abgelaufenem TÜV-Zertifikat ist irreführend

Der Einsatz von Zertifikaten und Gütesiegeln ist eine verbreitete Methode, um die besondere Produktqualität hervorzuheben und sich auf diese Weise von anderen Mitbewerbern abzuheben. An die rechtskonforme Werbung sind aber hohe Anforderungen gestellt, deren Missachtung schnell wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Dass die Verwendung eines abgelaufenen TÜV-Zertifikats eine wettbewerbswidrige Irreführung begründet, entschied kürzlich das LG Berlin.

Irreführung durch Online Corona Testzertifikate

Dabei stellte sich heraus, dass das mitgeteilte Testergebnis vom Anbieter nicht kontrolliert oder angefordert wurde. Trotzdem wurde von einer Ärztin ein Testzertifikat für das Ergebnis eines Selbsttests ausgestellt.

Beworbene Online-Shop-Produkte müssen lieferbar sein

Das LG Ingolstadt hat einer Elektronikmarktkette untersagt, künftig mit einem Verkaufscountdown unter Einblendung einer ablaufenden Uhr zu werben, wenn die dabei angebotenen Waren tatsächlich nicht zum Verkauf bereit stehen.

Smoothies haben den Ruf, gesund zu sein.

OLG München zur Zulässigkeit der Werbung mit „Das Original“

Die Beklagte, einer Herstellerin von Diätlebensmitteln, warb im Radio unter anderem mit der folgenden Aussage: „Denn nur das Original hat ein klinisch getestetes Erfolgsrezept. (…) – einfach, weil es funktioniert.“ Gegen die vorangegangen Werbeaussage richtet sich die Klage der Wettbewerbszentrale.

Über Rohkost darf nicht jede Aussage getroffen werden.

Aussage „100% Rohkost“ ist irreführend, wenn das Produkt zuvor erhitzt wurde

Um ihren Produkten zu einem naturbelassenen Image zu verhelfen, greifen Unternehmen tief in die Trickkiste der Werbeaussagen. Dass hierbei die Grenzen des Irreführungsverbots teilweise überschritten werden, zeigt ein aktuelles Urteil des LG Koblenz vom 5.5.2020 (Az. 2 HK O 61/17) am Beispiel eines Kokosnussöls.