Markiert: Whirlpool-Anbieter

Urlaub kann mitunter ganz schön teuer werden.

Werbung mit guter Bewertung gegen Teilnahme an Gewinnspiel unlauter

Zwei Whirlpool-Anbieter stritten sich vor dem OLG Frankfurt a. M. im Zusammenhang mit der Bewerbung von Whirlpools mittels Bewertungen, die dadurch zustande kamen, dass sie als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben wurden.