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Anspruch aus Partnervermittlungs-Vertrag besteht

Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 17.6.2021 (Az. III ZR 125/19): Gegen Urteile, in denen kein Anspruch zugestanden worden ist, spricht: Zwar stellt auch die Beklagte ihren Kunden Partnervorschläge zur Verfügung. Diese beruhen aber allein auf einem elektronischen Abgleich der nicht näher überprüften eigenen Angaben der Kunden. Eine individuelle, persönliche Auswertung findet nicht statt.