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Streit um „Wittenberger Sau“ wird fortgesetzt

Das an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche angebrachte Sandsteinrelief – die „Wittenberger Sau“ – muss nicht entfernt werden. Das hatte der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (Urt. v. 14.6.2022, Az. VI ZR 172/20). Doch der Mann der gegen das Relief klagte, gibt sich noch nicht geschlagen.

BGH äußert sich zur „Wittenberger Sau“

Das Bundesgerichtshof Urteil vom 14.6.2022 (Az. VI ZR 172/20) betrifft die beklagte Kirchengemeinde, die Eigentümerin der Wittenberger Stadtkirche ist, an deren Außenfassade sich seit etwa dem Jahr 1290 ein Sandsteinrelief befindet. Es zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen, die durch ihre Spitzhüte als Juden identifiziert werden.