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Ein Urteil zum Streit der Medienanstalten ist gefallen.

BVerwG zu Medienanstalten: Streit der Medienanstalten um Sat.1 – Klagen unzulässig

Die Landesmedienanstalten in Hessen und Rheinland-Pfalz haben keine Klagebefugnis, um gegen eine Zulassungsentscheidung der Landesmedienanstalt für Hamburg und Schleswig-Holstein vorzugehen. So entschieden die Richter am Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 16. Juli 2020 (6 C 25.19, 6 C 6.19) und beendeten damit einen acht Jahre andauernden Rechtsstreit.