BVerwG zu Medienanstalten: Streit der Medienanstalten um Sat.1 – Klagen unzulässig
Die Landesmedienanstalten in Hessen und Rheinland-Pfalz haben keine Klagebefugnis, um gegen eine Zulassungsentscheidung der Landesmedienanstalt für Hamburg und Schleswig-Holstein vorzugehen. So entschieden die Richter am Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 16. Juli 2020 (6 C 25.19, 6 C 6.19) und beendeten damit einen acht Jahre andauernden Rechtsstreit.