Tina Turner Tribute-Plaket verboten
(…) „Simply The Best – Die Tina Turner Story“ ist eine Tribute-Show und soll eigentlich die Star-Sängerin Tina Turner feiern. Fans der inzwischen 79-jährigen Tina Turner können so noch einmal ihre größten Hits live erleben. Die Tribute-Show schildert das bewegte Leben der Rock-Ikone: Von ihren musikalischen Anfangserfolgen, der Zeit mit ihrem drogensüchtigen und gewalttätigen Ehemann Ike Turner bis hin zu Tina Turners Neuanfang als Solokünstlerin sowie ihr raketenartiger Aufstieg in den 80er- und 90er-Jahren. Seit 2017 tourt die Show bereits. Es gab bislang 88 Aufführungen, 2020 sollen 60 weitere folgen.
Tina Turner klagt wegen Verwechslungsgefahr auf Tour-Plakat
Doch Tina Turner selbst gefiel das überhaupt nicht und verklagte den Tourveranstalter, die Cofo Entertainment GmbH & Co.KG aus Passau [s. rundy Titelschutz-Journal 45/2019]. Der Grund: Verwechslungsgefahr! Die Frau auf den Werbeplakaten sehe ihr zum Verwechseln ähnlich. So könne man meinen, sie selbst würde in der Show auftreten. Der Tourveranstalter indes wies alle Vorwürfe zurück. Das Unternehmen teilte mit, man sage ja nicht: „Erleben Sie Tina Turner live.“ Es sei allgemein bekannt, dass die echte Tina Turner bereits vor über 10 Jahren ihre Karriere beendet habe. Da es aber eine Hommage an Tina Turner sei, sehe die Darstellerin Dorothea „Coco“ Fletcher der jungen Turner dementsprechend ähnlich.
LG Köln sieht Verwechslungsgefahr
Die Empfehlung des Gerichts nach der mündlichen Verhandlung im Oktober 2019: Der Tourveranstalter Cofo Entertainment solle einen entsprechenden unmissverständlichen Hinweis auf dem Plakat hinzuzufügen und im Gegenzug solle Tina Turner dann auf weitere Forderungen verzichten. Das LG Köln traf daher im vergangenen Jahr noch keine Entscheidung, sondern gab beiden Seiten vier Wochen Zeit, um in diesem Sinne eine gütliche Einigung zu erzielen. Kommt es in dieser Zeit nicht zu einer solchen Einigung, wolle das LG Köln am 22. Januar 2020 eine Entscheidung treffen. Und dies tat das Gericht nun.
Das Plakat, auf dem Turner von einer rund 30 Jahre alten Doppelgängerin dargestellt wird, welche damit stolze 50 Jahre jünger ist als Turner selbst, darf künftig nicht mehr verwendet werden, entschied das Landgericht Köln. Die Begründung: Es besteht Verwechslungsgefahr (Urt. v. 22.01.2020, Az. 28 O 193/19). Denn man könnte meinen: „Da spielt Tina Turner mit.“ Es kämen hier laut Gericht drei Dinge zusammen. Erstens lebe die Künstlerin noch. Zweitens stehe ihr Name groß auf dem Plakat. Und drittens sei auch noch ein Foto zu sehen, das zwar nicht sie zeige, aber eben ein Double. Zusammengenommen sei das zu viel. Die beklagte Firma habe nicht das Recht, ein potenzielles Publikum über die Mitwirkung von Tina Turner zu täuschen.
Im Fall Tina Turner kann Johannes Heininger von Cofo Entertainment noch nicht sagen, ob das Unternehmen gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Im Vorgriff auf die richterliche Entscheidung habe man das Plakat bereits angepasst: Es trägt jetzt den Zusatz „Starring Dorothea ‚Coco‘ Fletcher“. (…)
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