Durchsuchen Sie das Titelschutz-Archiv des Titelschutz-Journals nach veröffentlichten Titelschutzanzeigen. Recherchieren Sie nach Titelbegriff, Erscheinungsjahr, Ausgabe oder Land und finden Sie veröffentlichte Werk- und Medientitel.

Die Recherche ermöglicht eine schnelle Titelprüfung und hilft dabei, mögliche Konflikte mit bereits veröffentlichten Titeln zu erkennen. Über das Titelschutz-Archiv können bestehende Titel geprüft werden, bevor eine eigene Titelschutzanzeige veröffentlicht wird.

Das Archiv reicht bis in das Gründungsjahr 2002 zurück und umfasst die Ausgaben für Deutschland und Österreich. Die Nutzung ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Neu beauftragte Titelschutzanzeigen erscheinen sofort im Archiv, noch vor dem Druck der Ausgabe.

Gestapelte Jahresausgaben des Titelschutz-Journals von 2019 bis 2026
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11 Treffer

Ausgaben Österreich 2015
Titelschutz-Journal 13 – 10.12.2015
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Daniel Noll,
Witzelstraße 10,
D – 40225 Düsseldorf
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Einbilder
  • Einbilder.de
in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Schriftart, grafischen Gestaltung, Abwandlung, Abkürzung, Wortverbindung, Titelkombination als Einzel- und Reihentitel für alle Medien sowie für Marketing.
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Titelschutz-Journal 13 – 10.12.2015
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OSP Verlag GmbH,
Lessingstraße 1,
D – 76530 Baden-Baden
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • DIDA
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 13 – 10.12.2015
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Kanzlei Sosalla RA GmbH,
Sulzbachstraße 22,
D – 66111 Saarbrücken
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • Die Maske
in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abkürzungen, Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Schreibweisen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Bühne, Film, Fernsehen sowie sonstige elektronische Medien und Dienste, sowohl online wie offline.
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Titelschutz-Journal 13 – 10.12.2015
Anmelder
UNVERZAGT VON HAVE Rechtsanwälte,
Rothenbaumchaussee 43,
D – 20148 Hamburg
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • DER FLUCH DES KOH-I-NORR
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, für alle Medien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Film, Fernsehen, Video, Video on Demand, Hörfunk und Druck­erzeugnisse und digitale Speicher- und Wiedergabemedien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multimedia-Anwendungen (z. B. CD-ROM).
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Titelschutz-Journal 13 – 10.12.2015
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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Andrea Hoß,
Aachener Straße 1053-1055,
D – 50858 Köln
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
  • Selfie
  • Selfies
in allen Schreibweisen, Schriftarten, Darstellungsformen, Abwandlungen und Wortverbindungen für alle, auch elektronische Medien, insbesondere Fernsehen, Off- und Online-(Abruf-)Dienste, Internet und Multimedia-Anwendungen sowie Printmedien (insb. Zeitschriften) und Hörfunk.
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Titelschutz-Journal 13 – 10.12.2015
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Doria Pfob,
doriaBusinessmodeling,
Ziegelstraße 13w,
AT – 8045 Graz
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • der KarriereBestseller Dein Traumjob ist kein Zufall.
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 13 – 10.12.2015
Anmelder
UME GmbH,
Breitestraße 147-151,
D – 50667 Köln
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Rach sucht Deutschlands Lieblingsrestaurant
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 13 – 10.12.2015
Anmelder
REINER H. NITSCHKE Verlags-GmbH,
Eifelring 28,
D – 53879 Euskirchen
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Black Magic
  • Black Magic international
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Zusammensetzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, Untertiteln, grafischen Darstellungen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien insbesondere e-Paper und e-books, Onlinedienste und sonstige Online-Medien und -Produkte sowie Internet.
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Titelschutz-Journal 13 – 10.12.2015
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Paddle-Arena Aschaffenburg,
Godelsberg 4,
D – 63739 Aschaffenburg
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Trendsport-Arena Rhein – Main
  • TrendsportArena Rhein-Main
in allen Wortverbindungen, Schreibweisen bzw. Darstellungsformen und grafischen Gestaltungen für alle Medien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Fern-sehen, Film, Video, Video on Demand, Hörfunk und Druckerzeugnisse, sowie digitale Speicher- und Wiedergabe­medien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multimediaanwendungen.
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Titelschutz-Journal 13 – 10.12.2015
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HerrlichStark
Konzept-Gestaltung-Werbung,
Regensburger Straße 15,
D – 10777 Berlin
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • HS – Schriftgestaltung!
  • HS – Schriftgestaltungen!
  • HS – Wir beschriften!
  • HS – Die Beschrifter!
  • HS – Die modernen Schriftgestalter!
  • HS – Die moderne Schriftgestaltung!
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Wort-Bildmarken, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und/oder grafischen Darstellungen & Gestaltungen, Zusammensetzungen, Untertiteln und Titelkombinationen für alle Medien.
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Titelschutz-Journal 13 – 10.12.2015
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ekra invest,
Jl. Cisitu Indah VI, No. 3,
RI – 40125 Bandung
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Weiß-Goldene Südseeperlen
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CDI, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMTS, SMS, WAP).
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Kein Treffer bedeutet nicht, dass ein Titel frei ist. Das Titelschutz-Archiv enthält ausschließlich die Titelschutzanzeigen, die im Titelschutz-Journal veröffentlicht wurden – nicht sämtliche bestehenden Werk- und Markentitel. Ein Werktitel entsteht auch ohne Anzeige, etwa mit dem Erscheinen eines Buches oder Films.

Wenn Sie vor einer Veröffentlichung Sicherheit brauchen, prüft die Titel- & Markenrecherche zusätzlich Buch-, Zeitschriften-, Film-, TV-, Musik- und Softwaretitel sowie Marken, Firmen und Domains.

Was ist eine Titelschutzanzeige?

Eine Titelschutzanzeige dient der öffentlichen Ankündigung eines Werktitels, um Priorität für den Titel zu sichern. Das Titelschutz-Journal veröffentlicht regelmäßig Titelschutzanzeigen für Bücher, Filme, Software, Zeitschriften und andere Medien.

Das Titelschutz-Archiv umfasst veröffentlichte Titelschutzanzeigen seit Gründung des Titelschutz-Journals und ermöglicht eine strukturierte Recherche nach Medien- oder Werktitel, Erscheinungsjahr und Ausgabe.

Häufige Fragen zum Titelschutz-Archiv

Alle Titelschutzanzeigen, die im Titelschutz-Journal, dem branchenüblichen Medium für Titelschutzanzeigen, veröffentlicht wurden – für die deutsche und die österreichische Ausgabe. Suchen können Sie nach Titelbegriff, Land, Erscheinungsjahr und Ausgabe. Die Jahresauswahl reicht bis 2002 zurück, dem Gründungsjahr des Titelschutz-Journals.

Nein. Das Archiv deckt ausschließlich die hier veröffentlichten Titelschutzanzeigen ab. Werktitel entstehen aber auch ohne Anzeige – zum Beispiel mit dem Erscheinen eines Buches, dem Vorführen eines Films oder der Veröffentlichung einer Software. Ein Titel kann also längst belegt sein, ohne im Archiv zu stehen.

Für eine belastbare Vorabprüfung gibt es die Titel- & Markenrecherche, die weit über den eigenen Anzeigenbestand hinausgeht.

Geben Sie den gesuchten Titel oder einen prägnanten Bestandteil davon in das Suchfeld ein. Über die Auswahlfelder Land, Jahr und Ausgabe grenzen Sie das Ergebnis weiter ein; lassen Sie sie offen, wird der gesamte Bestand durchsucht. Suchen Sie im Zweifel lieber mit einem kürzeren Begriff – zu viele Wörter schränken die Treffer unnötig ein.

Bis ins Jahr 2002, dem Gründungsjahr des Titelschutz-Journals. Die deutsche Ausgabe erscheint wöchentlich; die eigenständige österreichische Ausgabe kam im Juni 2009 dazu. Neue Titelschutzanzeigen kommen mit jeder erschienenen Ausgabe hinzu.

Die Recherche im Titelschutz-Archiv ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Kosten entstehen erst, wenn Sie selbst eine Titelschutzanzeige veröffentlichen oder eine Titel- & Markenrecherche beauftragen.

Das Archiv ist eine kostenlose Selbstrecherche in den im Titelschutz-Journal veröffentlichten Anzeigen – schnell, aber auf diesen Bestand begrenzt.

Die Titel- & Markenrecherche ist eine kostenpflichtige Auftragsrecherche: Erfahrene Rechercheure durchsuchen umfangreiche Datenbanken mit Buch-, Zeitschriften-, Film-, TV-, Musik- und Softwaretiteln und werten das Ergebnis aus. Je nach Variante kommen Marken, Firmen und Domains hinzu. Die Preise finden Sie unter Preise & Termine.

Beauftragen Sie Ihre Anzeige über die Online-Beauftragung. Sie steht dann sofort im Titelschutz-Archiv und ist dort recherchierbar, noch vor dem Druck. Gedruckt erscheint sie in der nächsten Ausgabe. Was eine Anzeige kostet und wann Anzeigenschluss ist, lesen Sie unter Preise & Termine.

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